Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026. Ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sebastian Michalski (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Leistungen der 3D-Visualisierung, Animation, Motion-Design und Art Direction. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
Individuell getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aufnahme der Arbeit zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die im Angebot beschriebene Leistung.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach fachlichem Standard. Der Auftraggeber stellt die dafür erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereit — insbesondere CAD- oder Konstruktionsdaten, Logos, Schriften, Farbvorgaben und Referenzmaterial. Verzögerungen oder Mehraufwand aus unvollständigen, fehlerhaften oder verspätet gelieferten Unterlagen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen überlassenen Materialien die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 4 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Das gilt insbesondere für Konstruktions- und CAD-Daten, unveröffentlichte Produkte und Preisangaben. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß bekannt werden.
Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Dritte hinzuziehen und verpflichtet diese entsprechend.
§ 5 Termine
Termine sind verbindlich, sobald sie in Textform bestätigt wurden und die Mitwirkungspflichten nach § 3 erfüllt sind. Kommt es zu Verzögerungen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen.
§ 6 Korrekturen und Mehraufwand
Im vereinbarten Preis sind die im Angebot genannten Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungen sowie Änderungen des Leistungsumfangs oder der Gestaltungsrichtung nach erteilter Freigabe werden nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer weist auf entstehenden Mehraufwand hin, bevor er ihn ausführt.
§ 7 Abnahme
Der Auftraggeber prüft gelieferte Ergebnisse unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform. Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung weder eine Abnahme noch eine Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Nutzung des Ergebnisses im Geschäftsverkehr gilt als Abnahme.
§ 8 Nutzungsrechte
Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Eingeräumt wird das Recht zur Nutzung der gelieferten Ergebnisse in dem im Angebot vereinbarten Umfang — sachlich, zeitlich und räumlich. Ist dort nichts geregelt, gilt ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
Nicht umfasst sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: die Weitergabe an Dritte, die Bearbeitung der Ergebnisse, die Nutzung für andere Produkte oder Marken sowie die Herausgabe der Projekt- und Rohdaten (Szenen, Modelle, Texturen, Projektdateien). Diese verbleiben beim Auftragnehmer und können gesondert vereinbart werden.
§ 9 Referenz und Urhebernennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen nach Veröffentlichung durch den Auftraggeber zur Eigenwerbung zu verwenden und den Auftraggeber als Referenz zu nennen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen; bereits veröffentlichte Darstellungen werden dann innerhalb angemessener Frist entfernt. Vor der Veröffentlichung durch den Auftraggeber ist eine Verwendung nur mit dessen Zustimmung zulässig.
§ 10 Vergütung und Zahlung
Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB. Bei Aufträgen über 2.000 € netto kann eine Anzahlung von 50 % vereinbart werden. Bei mehrmonatigen Projekten ist eine Abrechnung nach Projektabschnitten zulässig.
§ 11 Kündigung und Stornierung
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu. Zusätzlich kann er einen pauschalen Ausgleich für den entgangenen Auftrag verlangen, gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Kündigung: bis 14 Tage vor Produktionsbeginn 20 %, danach 40 % der vereinbarten Restvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.
§ 12 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf — und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen zur Verschiebung der Leistung um die Dauer der Behinderung.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.